Folgenden Mitgliedsbeitrag möchte ich auswählen:
Wählen Sie die Mitgliedsart aus, die für Sie passt. Wir freuen uns über Unterstützung in jeder Form.
Mitglieder, die unterjährig Mitglied werden, zahlen im Aufnahmejahr einen anteiligen Jahresbeitrag, gerechnet ab dem Monat des Beitritts. Der anteilige Beitrag ist sofort fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Eintrittsmonat und der gewählten Beitragsart.
Ein geminderter Jahresbeitrag kann nur gewährt werden, wenn ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass das netto verfügbare Einkommen die Pfändungsfreigrenzen gem. § 850 c ZPO nicht übersteigt.
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.